Tier & Natur > Säuger-Startseite >  Säugetiere

Säugetier-Nachrichten

Jäger trotz Wolf-Abschuß freigesprochen (2019–2023/02)

Der Wolf ist in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt – auf dem Papier. Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt (LfU) in Brandenburg wurden in den vergangenen zehn Jahren dennoch 27 Wölfe illegal getötet, 2022 allein fünf. Die Behörden in Deutschland sind in der Regel nicht fähig, die Täter zu ermitteln.
    Im Frühjahr 2019 allerdings erschoß ein Jäger aus den Niederlanden in Rädigke (Landkreis Potsdam-Mittelmark bei Berlin) einen Wolf während einer Drückjagd. Die Staatsanwaltschaft Potsdam beantragte deshalb, den Mann zu einer Geldstrafe von 14.000 € zu verurteilen; die Verteidigung aber beantragte Freispruch. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes (DJV) war es der erste Fall dieser Art in Deutschland, der vor Gericht landete. (Nach außerhalb dieser WebsiteNach außerhalb dieser Website)

Der Richter sprach den Schützen "im Zweifel für den Angeklagten" auch in 2. Instanz frei. In dem Gebiet, in dem schon zuvor Wölfe gesichtet worden seien, habe es zwischen mindestens sechs Jagdhunden und dem Wolf eine "Auseinandersetzung" gegeben, einer der Hunde sei vom Wolf "weggeschleudert" worden. Der Angeklagte habe zunächst versucht, den Wolf durch Klatschen, Rufen und einen Warnschuß zu verscheuchen. "Dann hat sich der Angeklagte entschlossen, die Hunde zu schützen, den Wolf gezielt zu erschießen." Der Jäger wird in der Presse mit der Aussage zitiert: "Ich habe das allerbeste für die Tiere getan." Ein Tierarzt habe später bei einem der Hunde Verletzungen festgestellt, die von einem größeren Hund oder einem Wolf stammten.

Kommentar: Der Tatbestand, mit dem sich der Artenschutz offenbar aushebeln läßt, wird in der Presse am 21.2.2023 als "Notwehr" zitiert. Das aber kann nicht stimmen, da der Jäger selbst ja nicht angegriffen und in seiner körperlichen Unversehrtheit nicht gefährdet war; mithin käme nur Nothilfe für seine Hunde in Frage, die er nach eigener Aussage schützen wollte. Eine Notwehrlage liegt bei einem gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff auf ein rechtlich geschütztes Interesse vor. Welches "rechtlich geschützte Interesse" war hier in Gefahr?


Der Goldschakal (Canis aureus) ist 2020 in NRW

Der Goldschakal (Canis aureus) ist in Asien bis Ost-, Süd- und Mitteleuropa verbreitet, aber in Deutschland so gut wie unbekannt. Dieser eng mit dem Wolf verwandte Schakal ist zwar oft – wie sein wissenschaftlicher und deutscher Name anzeigt – goldgelb, manche Exemplare aber gräulich gefärbt, er wird bis 50 cm hoch und knapp 1 m lang und ist als Nahrungsopportunist sehr anpassungsfähig. Außer in seinen ursprünglichen Lebensräume – offenen Landschaften wie Savannen und Halbwüsten – kommt er offenbar auch der europäischen Agrarlandschaft, Feuchtgebieten etc. zurecht: Schon seit etwa 1987 ist seine Anwesenheit in Österreich bekannt, seit 1998 in Deutschland, seit 2011 in der Schweiz. Mittlerweile wurden auch Jungtiere und in den letzten Jahren (2015–2022) Vorkommen in Skandinavien dokumentiert.

Im August 2020 wurde erstmals in Nordrhein-Westfalen (Mülheim an der Ruhr) ein Goldschakal nachgewiesen; das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigte den Erstnachweis eines Männchens am 31.10.2020. Drei am 17. & 18. August tot aufgefundene Schafe wurden diesem Schakal mit hoher Wahrscheinlichkeit zugeschrieben, auch aufgrund einer DNA-Analyse. Die weitere Ausbreitung der Art hängt u. a. von der Bestandsentwicklung des Wolfs ab: Dieser ist dem Goldschakal deutlich überlegen und jagt und verdrängt ihn. Umgekehrt schlägt Canis aureus zum Teil dieselbe Beute wie der Rotfuchs (Vulpes vulpes) und kann diesen so verdrängen und auch erbeuten.


Falls am linken Bildschirm-Rand keine Verweisleiste zu sehen ist, klicken Sie bitte auf , um den gesamten Frameset anzuzeigen.

Zur Säuger-Leitseite   Nach oben   Desktops