"Unkraut" auf Gehwegen Zufahrten etc.

Sternmoos, Löwenzahn, Wegerich — die Liste der Verdächtigen auf Beeten und Rasen ist bekannt und firmiert üblicherweise unter dem Unwort "Unkraut". Wenn sich diese unerwünschten Siedler gar noch in den Plattenfugen von Gehwegen, Zufahrten, Hofflächen etc. ansiedeln, nimmt die Empörung gegen die Invasion des "Geh-weg-Unkrauts" noch einmal zu, und mancher greift zur Giftspritze – zum Schaden von Tier und Natur.

Die Hysterie, mit der das sogenannte Unkraut in privaten wie öffentlichen Gärten und Parks bekämpft wird, entzieht der Natur und speziell vielen blütenbesuchenden Insektenarten die Lebensgrundlage: Wenn bestimmte Wildkräuter fehlen, können z. B. auf sie spezialisierte (= oligolektische) Bienenarten nicht überleben. Naturnahe Gärten, in denen eine Vielzahl von Wildkräutern nicht nur geduldet, sondern gezielt gefödert wird, sind ein möglicher, aber viel zu seltener Ausgleich für die riesigen lebensfeindlichen Agrarflächen, auf denen Wildpflanzen und -tiere kaum noch Überlebenschancen haben.

Auf und an Gehwegen, Zufahrten etc. sind Wildkräuter allerdings differenziert zu betrachten:

  • Zunächst ist es keineswegs nötig, alle für Fußgänger und Fahrzeuge bestimmte Wege zu asphaltieren oder zu plattieren: Ein Grund für Versiegelung ist das häufig bemühte Argument, versiegelte Flächen seien "pflegleichter" als Rasen und Beete, bzw. die Vorstellung, unversiegelte Flächen müßten aus ästhetischen bzw. Ordnungsgründen "gepflegt" werden, "Unkraut" gehöre nicht in den Garten etc. Eine Folge ist die erhöhte Menge des Regenwassers, das auf dem Grundstück nicht mehr versickern kann und manche Gemeinde dazu veranlaßt, Versiegelung zu besteuern.
  • Umweltfreundlich (quasi "offenporig") etwa mit Gittersteinen befestigte Flächen bieten Wildkräutern natürlich die Chance, dort zu siedeln. Das ist aber noch kein Grund zur Besorgnis. Mancher "gepflegte" Plattenweg ließe sich zudem einfach durch große flache Trittsteine ersetzen, die schon optisch eine ganz andere Botschaft aussenden: Die Beete sind nicht mehr Anrainer eines (den Garten dominierenden) breiten Weges, vielmehr führt der Weg in bescheidener, minimaler Ausdehnung durch einen naturnahen Garten ...
  • Gehwege und andere Flächen, die versiegelt sein müssen, lassen allerdings einen Bewuchs schon aus Sicherheitsgründen nicht zu, da Menschen z. B. auf feuchtem Moos ausrutschen können. Der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln – und dazu zählen auch "Hausmittel" wie Essigreiniger und Salzwasser – ist dennoch aus gutem Grund durch das Pflanzenschutzgesetz verboten: Alle Substanzen sickern in den Boden und ins Grundwasser und schädigen letztlich auch den Menschen selbst. Ein ungenehmigter Einsatz solcher Mittel auf Wegen oder Rasenflächen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 € nach sich ziehen.

Das Verbot gilt übrigens auch für Mittel, die Kleingärtner kaufen und in ihren Obst-, Gemüse und Staudengärten, aber nicht auf Rasen einsetzen dürfen. Ein typisches Beispiel staatlicher Inkonsequenz: Warum wird das Versickern bedenklicher Substanzen mal geduldet, mal verboten? Konsequent verboten ist der Chemieeinsatz nur für Bio-Produkte: Für Ökobauern ist die mechanische Bekämpfung unerwünschter Wildkräuter (die zeitliche Planung, Methode und Technik) eine wichtige Kalkulationsgröße erfolgreichen Wirtschaftens.

Wie also läßt sich Pflanzenwuchs in Fugen und Spalten umweltverträglich verhindern bzw. beseitigen? Natürlich weiterhin auf die traditionelle, unbequeme und billige Weise: mit Hacke, Kratzer und Muskelkraft. Bequemer geht's mit teurer Technik: mit Hochdruckreinigern & Abflämmgeräten.

Asphalt-Schilf
Schilf bahnt sich seinen Weg ... · Neusiedler See, 05.08.2005

 
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