Der Bundesminister

für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Jochen Borchert

Tierschutzgesetz

Erster Abschnitt

Grundsatz

§ 1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

 


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