Sternmoos, Löwenzahn, Wegerich ... die Liste der Verdächtigen auf Beeten und Rasen ist bekannt und firmiert üblicherweise unter dem Unwort des "Unkrauts". Wenn sich diese unerwünschten Siedler gar noch in den Plattenfugen von Gehwegen, Zufahrten, Hofflächen etc. ansiedeln, nimmt die Empörung gegen die Invasion des "Geh-weg-Unkrauts" noch einmal zu, und mancher greift zur Giftspritze – zum Schaden von Tier und Natur.
Die Hysterie, mit der das sogenannte Unkraut in privaten wie öffentlichen Gärten und Parks bekämpft wird, entzieht der Natur und speziell vielen blütenbesuchenden Insektenarten die Lebensgrundlage: Wenn bestimmte Wildkräuter fehlen, können z. B. auf sie spezialisierte (= oligolektische) Bienenarten nicht überleben. Naturnahe Gärten, in denen eine Vielzahl von Wildkräutern nicht nur geduldet, sondern gezielt gefödert wird, sind ein möglicher, aber viel zu seltener Ausgleich für die riesigen lebensfeindlichen Agrarflächen, auf denen Wildpflanzen und -tiere kaum noch Überlebenschancen haben.
Auf und an Gehwegen, Zufahrten etc. sind Wildkräuter allerdings differenziert zu betrachten:
Das Verbot gilt übrigens auch für Mittel, die Kleingärtner kaufen und in ihren Obst-, Gemüse und Staudengärten, aber nicht auf Rasen einsetzen dürfen. Ein typisches Beispiel staatlicher Inkonsequenz: Warum wird das Versickern bedenklicher Substanzen mal geduldet, mal verboten? Konsequent verboten ist der Chemieeinsatz nur für Bio-Produkte: Für Ökobauern ist die mechanische Bekämpfung unerwünschter Wildkräuter (die zeitliche Planung, Methode und Technik) eine wichtige Kalkulationsgröße erfolgreichen Wirtschaftens.
Wie also läßt sich Pflanzenwuchs in Fugen und Spalten umweltverträglich verhindern bzw. beseitigen? Natürlich weiterhin auf die traditionelle, unbequeme und billige Weise: mit Hacke, Kratzer und Muskelkraft. Bequemer geht's mit teurer Technik: mit Hochdruckreiniger & Abflämmgeräten.
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