Gesetze G e s e t z e Gesetze

Die Haltung von Tieren ist – wie fast alles – durch Gesetz geregelt. Oder sollte man sagen: "im Prinzip geregelt"? Alle Gesetze, die sich mit der Einfuhr, Zucht und Haltung von Tieren beschäftigen, haben nämlich zwei Dinge gemein:

  1. Sie stellen Kompromisse dar zwischen den objektiven Notwendigkeiten des Tier-, Arten- und Biotopschutzes einerseits und den vor allem wirtschaftlichen Interessen der Tiernutzer – für praktisch jeden Bereich der möglichen Nutzung gibt es Sondervorschriften, und das heißt Ausnahmen von einem Tier- und Artenschutz, der sich eigentlich in wenigen Sätzen zusammenfassen ließe.
  2. Sie werden ähnlich konsequent beachtet wie das Verbot, Autos auf Bürgersteigen zu parken – nämlich kaum. Das Verbot in § 2 des Tierschutzgesetzes etwa, die Möglichkeit eines Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, wird von Millionen Menschen täglich durch kleine (Wellensittich-)Käfige mißachtet – ohne Folgen. Der Obrigkeit ist der Tierschutz eben kein Konflikt mit solchen Tierfreunden wert ...

Dennoch gibt es auch Vorschriften, die gelegentlich durchgesetzt werden, und für Tierfreunde sollte es selbstverständlich sein, Gesetze, die dem Schutz ihrer "Freunde" dienen, einzuhalten und durchzusetzen. Dies sind die wichtigsten Gesetze:




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