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"Vogelschlag" durch Windräder

Immer wieder sterben Vögel durch Windkraftanlagen, genauer: durch Kollisionen mit den riesigen Rotoren der Windräder. Zwar sind Rotorblätter – anders als durchsichtige Glasscheiben – prinzipiell auch für Vögel durchaus erkennbar, nicht erkennbar sind aber die hohe Geschwindigkeit der nur scheinbar gemächlich sich drehenden Rotoren und die aus ihnen resultierende Gefahr. Die hohen Verluste gerade unter großen, seltenen und gefährdeten Vogelarten haben viel mit ihrem artspezifischen Verhalten und den Abständen zwischen ihren Nestern und Windparks sowie den Flugrouten und den bevorzugten Flughöhen der Zugvögel zu tun. Wenn dies konsequent erforscht und berücksichtigt würde, könnte die EU auf potentielle Risikostandorte von Windparks durchaus verzichten – auch im Zuge des notwendigen verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien.

Zu den durch Windräder gefährdeten Arten zählen insbesondere jene großen Greifvögel, die schon vor dem Windkraftboom durch menschliche Verfolgung und die industrialisierte Landwirtschaft gefährdet und selten waren: Weißstorch, Schwarzstorch, Kranich, Reiher, Rotmilan, Seeadler, Wiesenweihe etc. Verschiedene Schutzmaßnahmen – Verbot von DDT, Sperrung und Bewachung von Neststandorten, Neuansiedlungen etc. – haben für eine leichte Erholung der Bestände gesorgt, deren dauerhafte Stabilisierung wird allerdings durch den umweltpolitisch motivierten und forcierten Ausbau der Windkraft gefährdet. Diese Gefährdung läßt sich durch mehrere Faktoren bestimmen und entsprechend vermeiden:

Windrad
Guillotine der Lüfte: die drei Rotoren eines Windrades · 10.07.2016

Brutvögel, Jahresvögel

Zugvögel

Europas Zugvögel starten zwar im Herbst von vielen verschiedenen Ausgangspunkten ihre Migration Richtung Süden, doch schon bald nutzen fast alle eine von zwei gemeinsamen Reiserouten: Auf ihrer Reise nach Afrika fliegen sie entweder westlich über Spanien und die zwar kurze, aber gefährliche Meerenge von Gibraltar, oder sie reisen östlich über den Nahen Osten (Türkei, Libanon, Palästina, Israel). In beiden Fällen wählen sie einen nur schmalen Landkorridor, weil gerade viele der großen Zugvögel (Störche, Milane etc.) nur ungern über das Meer fliegen, wo ihnen die Thermik (Aufwinde) warmer Landoberflächen fehlt.

Windkraft als erneuerbare Energie

Der seit Beginn der Industrialisierung stetig ansteigende Verbrauch fossiler Brennstoffe war und ist keine nachhaltige Form zur Energieerzeugung: Zwar wurde das Ende der Öl-, Gas- und Kohlevorräte schon oft vorhergesagt, dennoch sind diese Ressourcen natürlich endlich, und ihr abruptes Ende wäre auch das Ende insbesondere der westlichen Wohlstandsgesellschaften. Der notwendige Umstieg auf erneuerbare Energien, insbesondere Wind- und Wasserkraft sowie Solarenergie, wurde um so dringlicher, seit die Naturwissenschaften keinen Zweifel mehr an den Folgen des Ausstoßes klimaschädlicher Gase (Kohlenstoffdioxid, Methan etc.) lassen: der globalen Erwärmung, die aus dem "Treibhauseffekt" eine bedrohliche Klimakrise macht.
    Die Antwort der Politik auf schwindende Ressourcen und Klimakrise ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 01.04.2000 die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz regelt und den Erzeugern des "Ökostroms" feste Einspeisevergütungen garantiert.

Während der Ausbau der Solartechnik, also der Einsatz von Solarzellen (Photovoltaik), Sonnenkollektoren (Photothermik) und Sonnenwärmekraftwerken (Strom durch Wasserdampf), aufgrund technischer, finanzieller und nicht zuletzt bürokratischer Hemmnisse nur schleppend vorankommt, setzt die Politik überwiegend auf Windkraft, die in riesigen Offshore- und Onshore-Kraftwerken erzeugt wird und auf mächtigen Stromtrassen durch Deutschland transportiert werden muß. Bis zum Jahre 2030 sind bis zu 100 Gigawatt (GW) angepeilt (1 GW = 1 Million Megawatt (MW) bzw. 1 Milliarde Watt); nur ca. ein Fünftel entfällt auf Offshore-Anlagen, der Hauptanteil also auf Windkraftanlagen an Land.
    Der Ausbau der Windkraft stößt allerdings auf Widerstand und spaltet die Gesellschaft: Bürger bzw. Bürgerinitiativen klagen gegen die Trassenführung und die Ausweisung von Windenergiegebieten in ihrer Nachbarschaft, und die Bundesländer haben zum Schutz der Bürger Mindestabstände verfügt: In Bayern etwa entspricht der Mindestabstand der 10fachen Anlagenhöhe, wobei diese als die Nabenhöhe zzgl. des Rotorradius definiert ist. Wer die erbitterten Auseinandersetzungen zum Thema Mindestabstand in Talkshows, in den Parlamenten und Gerichtssälen bisher verfolgt hat, hat viel von "Egoismus", "Gesundheit", "Landschaftsbild", "Ästhetik", "Versorgungssicherheit", "Profitgier", etc. gehört, aber nur sehr wenig von "Vogelschlag" und "Artenschutz". Der Anspruch auf eine artenreiche, ungefährdete Natur wird offenbar nicht als gleichwertiges oder gar vorrangiges Rechtsgut wahrgenommen.


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