TierportraitArtname: Castor fiber Hemprich 1820Systematik: Ordnung: Nagetiere (Rodentia) > Familie: Biber (Castoridae) > Gattung: Biber (Castor) > Art: Europäischer bzw. Eurasischer Biber (Castor fiber) > 8 Unterarten, im Westen: C. f. galliae Geoffroy 1803 (Rhone), C. f. albicus Matschie 1907 (Elbe); Skandinavien & Osteuropa: Castor fiber fiber Linnaeus 1758 (Skandinavien), C. f. orientoeuropaeus Lavrov 1981 (Woronesh-NSG, Rußland); Asien: C. f. belarusicus Lavrov 1981 (Belarus), C. f. pohlei Serebrennikov 1929 (Ural), C. f. birulai Serebrennikov 1929 (Zentralasien), C. f. tuvinicus Lavrov 1969 (Südsibirien). Merkmale: größer als die Nutria (Myocastor coypus): KRL 80–102 cm, Schwanz ("Kelle") bis ca. 35 cm lang (für Antrieb, Steuerung & Fetteinlagerung), Gewicht: bis 30 kg; breiter Kopf ohne sichtbaren Hals, Augen, Ohren und Nase auch bei untergetauchtem Körper unter Wasser; lange Nagetier-typische Schneidezähne mit breitem Diastema; kurze Beine, Vorderfüße mit fünf Greiffingern; grau- bis dunkelbraunes Fell, wasserabweisende Grannenhaare über gut isolierender Unterwolle; Schwanz flach, breit, nackt bzw. nur mit Schuppen bedeckt; kein Geschlechtsdimorphismus. Verbreitung: ursprünglich von Südfrankreich bis Skandinavien und Sibirien; durch Ausrottung und Lebensraumverlust zwischenzeitlich nur noch in Restarealen vorhanden, durch Wiederansiedlung mittlerweile wieder in Teilen des ursprünglichen Verbreitungsgebietes, allerdings sehr lückenhaft. Lebensraum: Gewässer mit Böschungen, in denen Biber ihre typischen Baue, die Biberburgen, anlegen können. Lebensweise: in Einehe (Monogamie) und in kleinen Familienverbänden; Leben in bis 2 m hohen Biberburgen, Dammbau aus Pflanzenmaterial und Erde zum Anstauen von Wasserläufen und Regulieren des Wasserstandes. Nahrung: junge Triebe, Rinde & Blätter von Weichhölzern (Laubbäumen), Wasserpflanzen, Kräuter & Gräser. Fortpflanzung: Paarung Januar–April, Tragezeit ca. 3,5 Monate, Anfang Mai 2–3(6) behaarte und sehende Jungtiere, geschlechtsreif nach 2 bis 3 Jahren. Feinde: Bär (Ursus arctos), Wolf (Canis lupus) und Haushunde, große Greifvögel (vor allem Seeadler, Haliaeetus albicilla) und große Raubfische (vor allem Hecht und Wels). |
Der Europäische Biber (Castor fiber) war ursprünglich in weiten Teilen Europa und Asiens heimisch, bevor er durch intensive Bejagung fast ausgerottet wurde. Ein Motiv der Nachstellung war sein dichtes Fell, das sich zur Herstellung von Fellmützen eignet, dessen Haare aber auch zu Hüten, Handschuhen und Strümpfen verarbeitet wurden. Ein zweites, allerdings nicht ganz gesichertes Motiv war sein Fleisch, das angeblich mit dem Segen der katholischen Kirche ebenso wie Fisch in Fastenzeiten gegessen werden durfte, weil der Biber als semiaquatisches Nagetier im Wasser lebe. Ein drittes Motiv schließlich war das Bibergeil bzw. Castoreum, ein moschusähnliches talgartiges Duftsekret, welches der Biber in den sogenannten Castorbeuteln bildet und zur Fellpflege und zur Duftmarkierung seiner selbst und seiner Reviergrenzen nutzt; der Mensch stellte daraus ein Öl oder eine Latwerge (zähflüssiger Arzneiform, mit Honig konserviert) her, die lange gegen Gicht, Krämpfe, hysterische oder epileptische Anfälle etc. eingesetzt wurden und sogar als Aphrodisiakum und Bestandteil von Parfum Verwendung fanden und finden. Als der Biber in Europa fast verschwunden war, setzten die europäischen Eroberer und Siedler die Jagd in Nordamerika fort (auch mit Hilfe der indigenen Bevölkerung, wie wir unter anderem durch die Lederstrumpf-Romane wissen), konnten aber dort den etwas größeren und schwereren Kanadischem Biber (Castor canadensis) nicht nachhaltig dezimieren.
Der Europäische Biber ist in Deutschland durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) seit Jahrzehnten besonders geschützt. Fang, Verletzung und Tötung eines Bibers können mit bis zu 65.000 € Geldstrafe geahndet werden; nicht nur der Besitz, Verkauf oder Transport der Tiere, sondern auch von Erzeugnissen aus Bibern ist verboten und ebenso die Störung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten, also der Biberburg. Ergänzt wurde der gesetzliche Schutz durch Auswilderungen vielerorts mit der Folge, daß sich seine Bestände seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wieder erholen konnten. Leider haben die Artenschützer bei ihren Wiederansiedlungen nicht immer darauf geachtet, welcher Unterart die ausgesetzten Tiere angehörten. Die Folge der Ausbringung einer Unterart in der Heimatregion einer anderen führt allerdings zu einer Hybridisierung, die irgendwann die Auslöschung dieser Unterarten bewirken kann.
Verschärft wurde dieses Problem durch vereinzeltes Aussetzen des Nordamerikanischen Bibers (Castor canadensis), der aufgrund hoher Vermehrungsrate den heimischen Eurasischen Biber verdrängen könnte. Eine Hybridisierung der beiden Arten ist allerdings nicht zu befürchten, da sie nicht nahe genug verwandt und fruchtbare Nachkommen deshalb nicht möglich sind.
Trotz einiger Fehler hat die Kombination von gesetzlichem Schutz und Auswilderungen bewirkt, daß die europäischen Unterarten des Eurasischen Bibers nicht länger akut vom Aussterben bedroht sind. Leider trifft dies nicht zu auf die asiatischen Reliktvorkommen, also drei isolierte Unterarten von Castor fiber:
So erfreulich der erreichte Status des Bibers hierzulande ist, so wenig konfliktfrei ist sein Schutz: Seine natürliche Lebensweise kollidiert immer wieder mit den Interessen und Ansprüchen des Menschen, und meist geht es dabei um Geld. Dies sind die Motive des Widerstands gegen den Biberschutz:
Vom Biber (Castor fiber) gefällter Baum · Amper in Fürstenfeldbruck, 14.04.2017 |
Stumpf eines Biber-Baumes · 14.04.2017 | Biber-Baum · Fürstenfeldbruck, 14.04.2017 |
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